Methodische Grundlagen, Definitionen und Qualität des statistischen Unternehmensregisters

Methodische Grundlagen

Das statistische Unternehmensregister

Das statistische Unternehmensregister (im folgenden Unternehmensregister genannt) ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In den hier veröffentlichten Tabellen bleiben Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht und ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unberücksichtigt. Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Finanzbehörden, und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie beispielsweise aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels oder des Dienstleistungsbereichs. Das Unternehmensregister wird von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer geführt. Das Statistische Bundesamt verfügt über einen bundesweiten Gesamtbestand in Form zusammen gespielter Kopien der Länderregister. Das Unternehmensregister ermöglicht eigenständige Auswertungen und dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen. Es kann dadurch zur Entlastung der Wirtschaft beitragen.

Rechtsgrundlagen

Auf Grundlage einer EU-Verordnung sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Informationen in Unternehmensregistern zu erfassen.1) Neben der Nutzung von Angaben aus bestehenden Bereichsstatistiken wurde mit dem Statistikregistergesetz in Deutschland die rechtliche Grundlage für die statistische Nutzung von Verwaltungsdateien geschaffen.2)

Unternehmens- und Betriebstabellen

Aus dem Unternehmensregister werden Unternehmens- und Betriebstabellen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht (Abschnitt A der WZ 2008) sowie öffentliche Verwaltungen (Abschnitt O der WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.

Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Unternehmen (Unternehmenstabellen):

Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Betrieben (Betriebstabellen):

Auswertungen des Unternehmensregisters

Bei der Auswertung des Unternehmensregisters werden alle Unternehmen einbezogen, die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungsdatenlieferung (hier 2007) steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) zu einem Quartalsstichtag des Berichtsjahres (hier 2007) hatten, unabhängig davon, ob sie zu einem bestimmten späteren Stand des Unternehmensregisters (hier 30.09.2009) noch wirtschaftlich aktiv waren oder nicht.

Entsprechend gilt für Betriebe: es werden alle Betriebe ausgewertet, die zu einem Quartalsstichtag des Berichtsjahres (hier 2007) über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügten.

Dieses Auswertungskonzept zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestandes an Unternehmen und Betrieben in ähnlicher Form wie dies bislang klassisch durch Großzählungen erreicht wurde. Der Gesamtbestand an Wirtschaftseinheiten bezieht sich nicht auf den Auswertungsstichtag (hier zum 30.09.2009). Basis sind vielmehr die zuletzt im Unternehmensregister verarbeiteten Verwaltungsdaten (hier zum Berichtsjahr 2007). Es ist zu berücksichtigen, dass durch Registerpflegearbeiten zum Teil Auswertungsmerkmale wie der Wirtschaftszweig oder der Gemeindeschlüssel sowie Betriebs-/ Unternehmenszusammenhänge fortgeschrieben wurden und nicht dem Stand der ursprünglichen Verwaltungsdatenlieferung entsprechen.

Abweichungen der Unternehmensregisterdaten gegenüber Fachstatistiken

Abweichungen von Angaben des Unternehmensregisters gegenüber einzelnen Fachstatistiken sind durch methodische Unterschiede bedingt. Sie können unter anderem darauf zurückgeführt werden, dass bei den Unternehmenstabellen zusätzlich Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht, aber mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berücksichtigt werden, während bei den Betriebstabellen auch Einbetriebsunternehmen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, jedoch mit Umsatzsteuerpflicht gezählt werden. Dadurch weist das Unternehmensregister tendenziell mehr Unternehmen als die Umsatzsteuerstatistik und mehr Betriebe als die Bundesagentur für Arbeit aus.

Definitionen

Unternehmen
Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert.
Einbetriebsunternehmen, Mehrbetriebsunternehmen und Mehrländerunternehmen
Ein Einbetriebsunternehmen liegt vor, wenn das Unternehmen lediglich aus einem einzigen Betrieb, mit Standort am Sitz des Unternehmens besteht. Wenn das Unternehmen aus mindestens zwei örtlich getrennten Betrieben in demselben Bundesland besteht, spricht man von einem Mehrbetriebsunternehmen. Befindet sich dagegen mindestens ein Betrieb eines Unternehmens in einem anderen Bundesland, so handelt es sich um ein Mehrländerunternehmen.
Betrieb
Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem bestimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich örtlich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile. Es muss mindestens ein Beschäftigter im Auftrag des Unternehmens arbeiten. Betriebe werden nach ihrer Zugehörigkeit zu Mehrbetriebsunternehmen bzw. Mehrländerunternehmen unterschieden.
Masterbetrieb
Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit und in derselben Gemeinde können in dem Material der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammengefasst werden. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der einem Masterbetrieb zugeordneten Betriebe werden bei dem Masterbetrieb gebündelt ausgewiesen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich übermittelt. In den gelieferten Daten sind diejenigen Betriebe enthalten, in denen zum Stichtag 31.12. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig waren. Darüber hinaus sind Angaben zu solchen Betrieben enthalten, in welchen zwar zum Stichtag keine, jedoch mindestens in einem der übrigen Quartals-Stichtage sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiteten. Angaben zu geringfügig Beschäftigten werden durch die Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung gestellt.
Steuerbarer Umsatz
Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die Lieferungen und Leistungen des Unternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich übersandt. In dem Liefermaterial sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens 17 500 Euro beträgt.
Wirtschaftssystematische Zuordnung
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen und Betrieben des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008.

Qualität

Qualitätskriterien

In Anlehnung an das Europäische Statistische System benutzt die amtliche Statistik bestimmte Kriterien, die zu einer Bewertung der Qualität statistischer Ergebnisse dienen können. Dadurch sollen dem Nutzer transparente Informationen zu den Daten des Unternehmensregisters zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität des Unternehmensregisters kann vorwiegend anhand der Kriterien »Genauigkeit« sowie »Aktualität und Pünktlichkeit« gemessen werden.

Genauigkeit

Daten aus dem Unternehmensregister stimmen im Allgemeinen nicht exakt mit den aus statistischen Erhebungen gewonnenen Werten zu den Einheiten und Merkmalen überein. Die Qualität der im Unternehmensregister abgelegten Angaben wird größtenteils von der Datenlage in den Verwaltungen bestimmt. Mit Hilfe der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen und der kombinierten Plausibilisierung wird die Qualität der Angaben im Unternehmensregister insgesamt verbessert. Zusätzlich werden die Daten des Unternehmensregisters einer Revision unterzogen, wenn diese durch Rückflüsse von Informationen aus laufenden Erhebungen aktualisiert werden. Insofern trägt das Unternehmensregister dem Anspruch einer bestmöglichen Genauigkeit im Hinblick auf statistische Erhebungen Rechnung.

Aktualität und Pünktlichkeit

Die Zeitdifferenz zwischen dem Berichtszeitpunkt und dem Zeitpunkt, zu dem Daten aus dem Unternehmensregister planmäßig für die Nutzer verfügbar werden, nimmt Bezug auf das Kriterium der Aktualität und Pünktlichkeit. Im Unternehmensregister lagen im Sommer 2009 Angaben aus administrativen Quellen zum Berichtsjahr 2007 bzw. zum Berichtsstichtag 31.12.2007 vor. Bis Ende September 2009 wurden diese Daten kontinuierlich verbessert, so dass für eine Veröffentlichung ein Datenabzug am 30.09.2009 aus dem Unternehmensregister erfolgte.

1) Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (ABl. der EG Nr. L 61, S. 6).

2) Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300, 2903). Artikel 1 enthält das Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (Statistikregistergesetz – StatRegG).

3) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. der EU Nr. L 393 S. 1).

Zeichenerklärung

17.11. 2009