Die Briefwahl kleinerer Gemeinden wird zum Teil beim Kreiswahlleiter ausgezählt und ist dann nicht im Gemeindeergebnis enthalten. In einigen Fällen kann die Briefwahl kleinerer Gemeinden auch im Ergebnis einer größeren Nachbargemeinde enthalten sein. Aus organisatorischen Gründen können diese Gemeinden nicht gekennzeichnet werden.
Soweit seit 2004 Gemeindeneugliederungen erfolgt sind, wurden die Ergebnisse von 2004 entsprechend umgerechnet:
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